Die Gilde - Jugendarbeit

Die Jugend

 


Die Jugend

Laut Waffengesetz ist es Jugendlichen ab 12 Jahren erlaubt, mit dem Luftgewehr oder der Luftpistole in Schützenvereinen am Übungsschiessen teilzunehmen. Das Übungsschiessen mit dem Kleinkaliber-Gewehr oder -Pistole darf ab dem 14. Lebensjahr betrieben werden.

Unabhängig davon ist grundsätzlich die Genehmigung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten schriftlich vorzulegen.

Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

Leiter der Schützenjugend ist Tobias Hohn, Jahrgang 1976. Tobias hat seine Lizenz als Trainer „C” des Deutschen Schützenbundes erfolgreich absolviert. Somit hat er die besten Voraussetzungen für eine fundierte Ausbildung der Jugend. Es stehen weitere qualifizierte Ausbilder zur Verfügung. Sie bilden mit Tobias unser erfolgreiches Jugend-Trainer-Team.

Voraussetzung für die Aufnahme in der Gilde: Absolvierung einer Einführung in die Schiesssport-Theorie und Probetraining von 3 Wochen.
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16.01.2007

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